Das BaFG richtet sich an Unternehmen oder Organisationen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem österreichischen Markt für Endverbraucher*innen anbieten. Betroffen sind die gleichen Kategorien wie beim European Accessibility Act:
E-Commerce und Online-Shops
Bankdienstleistungen für Verbraucher*innen
Online-Messengerdienste sowie Sprach- und Videotelefonie
Streaming und audiovisuelle Mediendienste
Personenbeförderungsdienste
E-Books und E-Book-Reader
PCs, Notebooks, Smartphones, Tablets, Smart-TVs
Selbstbedienungsterminals
Ausnahme für Kleinstunternehmen:
Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Für sie gilt: wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen, sind sie vollständig ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder handeln, sind nicht ausgenommen, profitieren aber von Erleichterungen.