Alle Infos zu EN 301 549 und WCAG2.2 zusammengefasst

Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – erfahre, was EN 301 549, WCAG 2.2 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für dein Unternehmen bedeuten und wie du jetzt handeln kannst.

Warum digitale Barrierefreiheit jetzt Pflicht wird

Die digitale Welt entwickelt sich rasant weiter – doch nicht alle können sie gleichermaßen nutzen. Menschen mit Behinderungen stehen oft vor Herausforderungen, wenn es um die Bedienung von Websites oder Apps geht. Genau hier setzen Standards wie EN 301 549 und die WCAG 2.2 an. Sie definieren Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit und werden durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rechtlich verankert.

In diesem Artikel erklären wir, was hinter diesen Standards steckt und warum sie für Unternehmen jetzt besonders relevant sind.

Was ist die EN 301 549?

Die EN 301 549 ist der europäische Standard für digitale Barrierefreiheit. Er legt fest, welche Anforderungen an Websites, Apps, Software und digitale Geräte gestellt werden müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind.

Dieser Standard orientiert sich stark an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), geht aber noch weiter, indem er auch Hardware (z. B. Bankautomaten oder Ticketautomaten) und Dokumentenformate wie PDFs berücksichtigt.

Wer muss EN 301 549 beachten?

Ursprünglich galt die EN 301 549 nur für öffentliche Stellen, aber mit der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden ab 28. Juni 2025 auch viele private Unternehmen betroffen sein.

Dazu gehören unter anderem:

• Online-Shops

• Banken & Finanzdienstleister

• Telekommunikationsanbieter

• E-Book- & Streaming-Dienste

• Personenbeförderungsunternehmen

Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei nutzbar sind.

WCAG 2.2 – Die Basis für digitale Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Webseiten. Die aktuelle Version WCAG 2.2, die im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, ergänzt die Vorgängerversion WCAG 2.1 um neue Kriterien.

Die vier Prinzipien der WCAG 2.2

Damit eine Website oder App barrierefrei ist, muss sie:

Wahrnehmbar sein (z. B. Alternativtexte für Bilder, gut lesbare Schriftgrößen)

Bedienbar sein (z. B. Navigation ohne Maus möglich)

Verständlich sein (z. B. klare Sprache, vorhersehbare Navigation)

Robust sein (kompatibel mit Screenreadern und anderen Assistenztechnologien)


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was bedeutet es für Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische EU-Richtlinie 2019/882 um und sorgt dafür, dass digitale Angebote auch in Deutschland barrierefrei werden müssen.

Was bedeutet das konkret?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Kundeneinbußen.

Wer ist betroffen?

• Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten

• Besonders stark regulierte Branchen wie E-Commerce, Banken, Telekommunikation & Transport

• Anbieter von Software, Apps und Online-Plattformen

Wer ist ausgenommen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro sind von der Pflicht ausgenommen.

Warum du jetzt handeln solltest

Wenn dein Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich mit EN 301 549 und WCAG 2.2 zu befassen. Eine barrierefreie Website bedeutet nicht nur gesetzliche Sicherheit, sondern auch:

• Bessere Nutzerfreundlichkeit für alle

• Höhere Reichweite & SEO-Vorteile

• Positives Markenimage & Kundenzufriedenheit

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